Allgemeine Mandatsbedingungen
1. Die nachstehenden Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden müsste.2. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich! Sie erlangen Verbindlichkeit mit schriftlicher Bestätigung, die auf Wunsch erteilt wird.
3. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, sowohl einen angemessenen Vorschuss als auch die vollständige Vergütung des Auftraggebers zu bezahlen.
Die Abrechnung im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesverbands selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
4. Die Haftung aus jeglichem Rechtsgrund für einfache Fahrlässigkeit ist dem Grunde und der Höhe nach auf die jeweilige Versicherungsdeckung bis zum Höchstbetrag von
5. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Handakte erlischt 10 Jahren nach Beendigung des Auftrages.
6. Die Rechtsunwirksamkeit einer Mandatsbedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.